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Fußschutz in der Gebäudereinigung: Schuhe nach Tätigkeit auswählen

Laechelnde Reinigungskraft schnuert im Umkleideraum schwarze Sicherheitsschuhe, eine Objektleiterin hockt daneben und prueft den Schuh, ein zweites Paar steht auf der Bank

Ein Team reinigt an einem Tag Büroflächen und am nächsten einen Bereich mit Bauschutt. Kann es dabei dasselbe Schuhwerk tragen? Die Antwort hängt nicht am Namen des Auftrags, sondern an der tatsächlichen Tätigkeit und ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die BG BAU hat im September 2026 in ihrem Magazin „BG BAU aktuell“ eine Auswahlhilfe veröffentlicht, die genau diese Unterschiede zwischen Unterhalts-, Bau-, Glas- und Grundreinigung anspricht. Ihr Ausgangspunkt ist ausdrücklich nicht eine einzige Schutzklasse für die gesamte Gebäudereinigung.

Dieser Beitrag richtet sich an Personen, die Schuhwerk für Reinigungsarbeiten auswählen oder die Anforderungen eines Objekts an einen Dienstleister formulieren. Er ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Die Beispiele der BG BAU und der DGUV helfen bei der Orientierung; was im konkreten Objekt geeignet ist, muss anhand der dortigen Risiken entschieden werden.

Zuerst die Tätigkeit, dann die Schuhbezeichnung

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ermittelt der Arbeitgeber durch die Beurteilung der arbeitsbedingten Gefährdungen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Beurteilung richtet sich nach der Art der Tätigkeit; bei gleichartigen Arbeitsbedingungen kann eine gemeinsame Beurteilung ausreichen. Die DGUV bezeichnet ihre Branchenregel „Gebäudereinigung“ (DGUV Regel 101-605) als Hilfe, typische Gefährdungen und passende Maßnahmen für Reinigungstätigkeiten zu erfassen. Welche Grundlagen des Arbeitsschutzes in der Gebäudereinigung dabei insgesamt zusammenwirken, beschreibt ein eigener Beitrag.

Für die Schuhauswahl heißt das: Es genügt nicht, nur das Etikett „Reinigung“ zu notieren. Entscheidend sind Fragen wie: Gibt es glatte oder feuchte Beläge? Besteht Gefahr durch spitze Gegenstände oder herabfallende Teile? Werden Produkte eingesetzt, die Anforderungen an das Schuhmaterial stellen? Ändern sich Wetter, Untergrund oder Arbeitsort? Diese Fragen greifen die BG BAU und die DGUV in ihren Beispielen auf. Sie führen nicht automatisch zur gleichen Antwort für alle Beschäftigten desselben Unternehmens.

Praktisch lässt sich je Tätigkeit ein kurzes Anforderungsblatt führen: Arbeitsbereich und Untergrund, relevante Gefährdungen, erforderliche Schutzeigenschaften, geprüfte Schuhmodelle und Anlass für eine Neubewertung. Das ist ein Vorschlag zur Organisation der Auswahl, keine vorgeschriebene Formularform. Besonders bei wechselnden Objekten muss die Auswahl zu allen tatsächlich anfallenden Tätigkeiten passen, oder der Wechsel des Schuhwerks wird im Ablauf berücksichtigt.

Arbeitsschuh, Berufsschuh, Sicherheitsschuh: Was ist der Unterschied?

Im Alltag werden diese Begriffe leicht vermischt. Die DGUV unterscheidet normierte Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345 und Berufsschuhe nach DIN EN ISO 20347. Sicherheitsschuhe besitzen eine Zehenkappe für hohe Belastungen; Berufsschuhe müssen keine Zehenkappe haben. Ob eine Zehenkappe benötigt wird, ergibt sich aus den konkreten Gefährdungen und nicht allein aus der Berufsbezeichnung. „Fersenumschließend“ beschreibt dagegen eine Passform und ist für sich keine Sicherheitsklasse.

Die Kennzeichnung am Schuh kann unter anderem Norm, Kategorie und zusätzliche Schutzmerkmale ausweisen. Eine S-Kategorie benennt eine Kombination von Eigenschaften, nicht die Freigabe für jeden Boden oder jedes Reinigungsmittel. Die DGUV weist darauf hin, dass Schuhe nach älteren und revidierten Normfassungen gleichzeitig im Gebrauch sind. Deshalb sollten Verantwortliche die tatsächliche Kennzeichnung und die zugehörige Normfassung des beschafften Modells lesen, statt sich nur an einem Buchstaben aus einer alten Einkaufsliste zu orientieren.

Was bedeutet „SR“?

Die BG BAU nennt SR als Zusatzkennzeichnung für erhöhte Rutschhemmung. Das ist ein Auswahlmerkmal, aber kein Versprechen, dass ein Schuh auf jedem nassen, seifigen oder verschmutzten Boden sicher haftet. Die DGUV erläutert, dass die Normrevision 2022 die Anforderungen an die Rutschhemmung verändert hat. Bei der Beschaffung sind daher Schuhkennzeichnung, konkrete Boden- und Verschmutzungssituation sowie Normfassung zusammen zu prüfen.

Rutschhemmung ist auch nicht mit Durchtrittschutz, Wasserdichtigkeit oder Beständigkeit gegenüber einem konkreten Stoff austauschbar. Treten mehrere Risiken auf, muss die Auswahl sämtliche erforderlichen Eigenschaften abdecken. Die BG-BAU-Übersicht stellt dazu unterschiedliche Sicherheitsklassen und Zusatzkennzeichnungen nebeneinander. Sie ist eine Orientierung, keine pauschale Zuordnung zu jedem einzelnen Objekt.

Was die typischen Reinigungsarten unterscheiden kann

Unterhaltsreinigung: Halt statt automatischer Zehenkappe

Für die allgemeine Unterhaltsreinigung empfiehlt die DGUV-Branchenregel geeignetes, mindestens fersenumschließendes Schuhwerk. Fußschutz im Sinne besonderer Schutzschuhe sei bei diesen Arbeiten in der Regel nicht erforderlich. Die BG BAU führt für diesen Bereich fersenumschließende Schuhe oder Sicherheitsschuhe S1 als mögliche Orientierung an. Beide Aussagen sind mit der konkreten Gefährdungsbeurteilung zu lesen, nicht als allgemeine Pflicht zu S1.

Wechselt das Team zwischen trockenen Bürozonen und feuchten Eingangsbereichen, muss die Auswahl die tatsächlichen Untergründe berücksichtigen. Eine bloße Angabe „Büroreinigung“ reicht dafür nicht. Umgekehrt macht ein nasser Boden allein eine Zehenschutzkappe nicht automatisch erforderlich. Die passende Frage lautet: Welche Gefahr soll der Schuh hier abdecken, und welche Gefahr muss vorrangig durch Ablauf oder Absicherung reduziert werden? Die Branchenregel stellt technische und organisatorische Maßnahmen vor personenbezogene Schutzmaßnahmen. Wie sich nasse Verkehrswege durch Ablauf, Kennzeichnung und Flächenfreigabe absichern lassen, zeigt der Beitrag zum Vermeiden von Rutschunfällen in der Gebäudereinigung.

Baureinigung: Gegenstände und Durchtrittgefahr prüfen

Bei Baureinigungsarbeiten benennt die DGUV Gefährdungen durch spitze Gegenstände oder herabfallende Teile und nennt Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 als Schutzbeispiel. Die BG BAU führt für die Baureinigung durchtrittsichere Sicherheitsschuhe S3 in ihrer Übersicht. Das ist ein nachvollziehbarer Anlass, die Gefahren eines Bauobjekts ausdrücklich zu erfassen: Welche Bereiche sind freigegeben? Liegen noch scharfkantige Reste? Wer meldet eine neue Gefahrenstelle? Wie Zonengrenzen und Übergaben bei einer Baureinigung im laufenden Betrieb organisiert werden, zeigt ein eigener Beitrag.

Die Bezeichnung S3 allein ersetzt diese Klärung nicht. Gerade weil ältere und neuere Normfassungen nebeneinander im Gebrauch sind, müssen die konkret erforderlichen Merkmale am Modell und in den Herstellerunterlagen geprüft werden. Ebenso wenig rechtfertigt ein vorhandener Schuh, unbekannte oder nicht freigegebene Bereiche einfach zu betreten. Hier geht es um die Auswahl von Fußschutz, nicht um eine Freigabe zum Betreten einer Baustelle.

Grundreinigung und Nassbereiche: Feuchte ist nicht alles

Bei der Grundreinigung nennt die DGUV mindestens fersenumschließendes, feuchtigkeitsdichtes Schuhwerk mit Rutschhemmung; Schuhe oder Stiefel der Kategorien S3 beziehungsweise S5 führt sie als Beispiele an. Die BG BAU spricht in ihrer Übersicht ebenfalls von feuchtigkeitsdichten Schuhen oder wasserdichten Stiefeln. Welche Variante passt, hängt von Arbeitsverfahren, Einwirkdauer, Boden und möglichen weiteren Risiken ab.

Wichtig ist die Trennung der Begriffe: Eine Eigenschaft gegen Wasserdurchtritt oder Wasseraufnahme, eine Wasserdichtigkeitskennzeichnung und eine Eignung gegen bestimmte Chemikalien sind nicht dasselbe. Die DGUV nennt Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien als eigene Normenfrage. Wer ein bestimmtes Reinigungsmittel verwendet, muss dessen Gefährdung und die dafür erforderlichen Schutzmerkmale gesondert prüfen; aus der S-Kategorie allein folgt keine pauschale Chemikalienbeständigkeit. Für die Hände gilt dieselbe Logik: Welche Handschuhe und Hautschutzmaßnahmen bei Feuchtarbeit aus der Gefährdungsbeurteilung folgen, behandelt der Beitrag zum Hautschutz in der Gebäudereinigung.

Glasreinigung und Sonderbereiche: Keine Abkürzung über die Tätigkeitsbezeichnung

Für die Glasreinigung führt die BG BAU Sicherheitsschuhe S2 als Orientierung auf; bei der Fassadenreinigung nennt die DGUV S3 oder S5. Dieser Unterschied macht deutlich, warum „Fenster putzen“ keine hinreichende Beschreibung der Arbeitsbedingungen ist. Innen zugängliche Glasflächen, Außenbereiche und Fassadenarbeiten sind getrennt zu beurteilen. Die Schuhwahl ist dabei nur ein Teil der Arbeitsschutzplanung.

Auch bei der Reinigung in Krankenhäusern oder Schwimmbädern nennt die BG BAU fersenumschließendes Schuhwerk mit Rutschhemmung als Orientierung. Daraus lässt sich weder eine einzige Schutzklasse für alle Räume noch eine Aussage zu hygienischen Spezialanforderungen ableiten. Für Sonderbereiche müssen die dortigen Bedingungen gesondert fachlich beurteilt werden.

Beschaffung und Trageakzeptanz gemeinsam betrachten

Eine sachgerechte Schutzanforderung nützt wenig, wenn das konkrete Modell Beschäftigten nicht individuell passt. Soweit Fußschutz als persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, verlangt die PSA-Benutzungsverordnung unter anderem die Eignung für die Arbeitsplatzbedingungen und ergonomische Anforderungen sowie eine individuelle Passform. Die BG BAU empfiehlt, mehrere Modelle mit einer Beschäftigtengruppe zu testen und deren Rückmeldungen in die Kaufentscheidung einzubeziehen.

Ein solcher Test kann sich an wiederkehrenden Situationen orientieren: Lässt sich der Schuh bei der vorgesehenen Tätigkeit sicher tragen? Drückt er nach den üblichen Arbeitswegen? Passt er zu den tatsächlich genutzten Treppen und Belägen? Passt die gewählte Größe mit den vorgesehenen Einlagen? Individuelle Anpassungen sollten nicht ungeprüft vorgenommen werden: Die DGUV weist darauf hin, dass fremde Einlegesohlen die geprüften Eigenschaften von Fußschutz verändern können. Bei besonderen orthopädischen Anforderungen ist eine fachkundige Klärung nötig.

Zur Entscheidung gehört auch die Nutzung über die Zeit. Für persönliche Schutzausrüstung sieht die PSA-Benutzungsverordnung vor, die Funktion durch Wartung, Reparatur, Ersatz und ordnungsgemäße Lagerung zu erhalten. Daher braucht die Schuhwahl einen Weg für Rückmeldungen zu Schäden, schlechter Passform oder veränderten Bedingungen. Konkrete Austauschintervalle lassen sich aus Branchenregel und Verordnung nicht pauschal für alle Modelle ableiten.

Ein kurzer Fragenkatalog für die Objektabstimmung

Bevor ein Modell bestellt oder eine Vorgabe ins Leistungsverzeichnis übernommen wird, können Auftraggeber und Arbeitgeber die Anforderungen gemeinsam beschreiben. Der folgende Katalog ist ein Arbeitsvorschlag auf Basis der Hinweise von BG BAU und DGUV, keine amtliche Checkliste:

  1. Welche Reinigungstätigkeiten finden tatsächlich statt, und in welchen Bereichen?
  2. Welche Untergründe und typischen Feuchtigkeits- oder Verschmutzungssituationen sind zu erwarten?
  3. Bestehen zusätzlich Gefahren durch herabfallende oder spitze Gegenstände?
  4. Sind für ein eingesetztes Produkt besondere Materialeigenschaften des Schuhs erforderlich?
  5. Welche Schutzmerkmale ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, und welche Normfassung trägt das Modell?
  6. Können Beschäftigte die vorgesehenen Modelle auf Passform und Trageakzeptanz testen?
  7. Wer nimmt Rückmeldungen zu Schäden oder geänderten Bedingungen auf und entscheidet über eine erneute Prüfung?

Das Ergebnis ist keine pauschale „S3-für-alle“-Regel, sondern eine nachvollziehbare Auswahl für die beschriebenen Tätigkeiten.

Fazit: Der Schuh folgt dem Einsatz

Die neue BG-BAU-Auswahlhilfe ergänzt die DGUV-Branchenregel um anschauliche Beispiele. Gemeinsam mit der Gefährdungsbeurteilung und den Kennzeichnungen am konkreten Modell entsteht daraus eine brauchbare Entscheidungsgrundlage. Unterhaltsreinigung, Baureinigung und Grundreinigung können unterschiedliche Anforderungen an den Fußschutz stellen. Entscheidend sind die Gefahren im jeweiligen Arbeitsbereich und eine Passform, die Beschäftigte mittragen. Wer nur nach der höchsten aufgedruckten Klasse einkauft, überspringt den wichtigsten Schritt: zu klären, wovor die Schuhe im konkreten Einsatz schützen sollen.

Von der Unterhalts- über die Glas- und Fassaden- bis zur Teppichreinigung reicht das Angebot, das die Seite Reinigungsservice von Kurt-Service beschreibt. Wer für ein Objekt vorab klären möchte, welche dieser Tätigkeiten dort tatsächlich anfallen, kann diesen Abgleich über die Kontaktseite mit Kurt-Service verabreden; die Auswahl des passenden Fußschutzes bleibt anschließend Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitgebers.

Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Trotz sorgfältiger Prüfung können Inhalte Fehler enthalten oder zwischenzeitlich überholt sein – alle Angaben ohne Gewähr. Die Beiträge dienen der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, technische oder sonstige Beratung im Einzelfall dar; sie geben nicht in jedem Fall die Auffassung der Kurt-Service Gebäudedienst GmbH wieder. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern unter info@kurt-service.de entgegen.